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- Wo werden neue Bürgermeister*innen und Landrät*innen gewählt?
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Unter folgendem Link findest du eine Liste der Landeswahlleiterin, in der alle Wahlen von Bürgermeister*innen sowie Landrät*innen entahlten sind:
https://landeswahlleiterin.niedersachsen.de/download/161588
- Wie werden die Bürgermeister*innen und Landrät*innen gewählt?
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Bei der Direktwahl von Bürgermeister*innen und/oder Landrät*innen hast du jeweils eine Stimme. Auf dem Wahlzettel findest du die Namen aller Kandidat-inn-en und daneben jeweils einen Kreis für die Stimmabgabe. Du kreuzt einfach den Kreis der Kanidatin/des Kandidaten an, den du gerne als Bürgermeister*innen bzw. Landrät*innen hättest und das war's auch schon.
Neue-r Verwaltungschef*in wird die/der Kandidat*in, die/der die meisten Stimmen auf sich vereinen konnte. Sollte in der Wahl am 12.09.2021 keine*r der Bewerber*innen um ein Amt eine absolute Mehrheit (mehr als 50% der abgegebenen Stimmen) erlangen, gibt es zwei Wochen später, am 26.09.2021 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerber*innen, die am 12.09.2021 die meisten Stimmen bekommen haben.
- Welche Aufgabe haben die Bürgermeister*innen und Landrät*innen?
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Die Bürgermeister*innen und Landrät*innen sind die Chefinnen/Chefs der Stadt- bzw. Kreisverwaltung. Im Gegensatz zu den Ratsfrauen und -herren ist ihre Aufgabe i.d.R. kein Ehrenamt, sondern ein Hauptamt auf Zeit nämlich für zunächst eine Wahlperiode von 8 Jahren.
Als Verwaltungschef-in sind sie für die Vorbereitung und Ausführung der Ratsbeschlüsse verantwortlich, haben die Personalverantwortung für die Mitarbeiter-innen der Verwaltung, Vertreten die Kommune in Rechts- und Verwaltungsangelegenhieten und nehmen die repräsentative Verwaltung der Kommune nach außen war.