Mehr Beteiligung!
Jugendparlamente sind nach Auffassung des Vorstandes des Landesjugendringes Niedersachsen e.V. keine geeignete Form der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Er favorisiert die politische Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen aus allen gesellschaftlichen Gruppen über Jugendforen, deren Organisation und Verankerung in vorhandene Strukturen durch Orts-, Stadt- und Kreisjugendringe gewährleistet werden könnte.
Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche verbessern
Verbesserte Partizipationsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche fordern nahezu alle gesellschaftlichen Gruppen. Angeregt wurde die Debatte um mehr Beteiligung auf kommunaler Ebene in den alten Bundesländern bereits 1985 durch die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts, daß der und die einzelne in möglichst weitem Umfang an den Entscheidungen für die Gesamtheit mitzuwirken und der Staat dafür den Weg zu ebnen habe. Die seitdem unternommenen Versuche, die Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche zu verbessern, hatten allerdings wenig durchschlagenden Erfolg.
In zahlreichen Kommunen wird die Einführung sog. „Jugendparlamente” oder „Jugendgemeinderäte” diskutiert. Forciert wird diese Entwicklung oftmals von Kommunalpolitiker-inne-n, und dabei liegt der Rückschluß nahe, daß es weniger um die Ausweitung von Mitbestimmungsmöglichkeiten, sondern vielmehr um die Rekrutierung von parteipolitischem Nachwuchs geht. Insofern ist es geboten, genau hinzuschauen, ob Modelle von Jugendparlamenten definitive Mitbestimmungsmöglichkeiten sicherstellen, die Kindern und Jugendlichen unmittelbare Einflußmöglichkeiten auf kommunale Entscheidungen ermöglichen.
Jugendparlamente und Jugendgemeinderäte als pseudoparlamentarische Spielwiese für Kinder und Jugendliche
Jugendparlamenten und -gemeinderäten werden drei Hauptfunktionen zugeschrieben: Artikulationsfunktion, Motivationsfunktion und Bildungsfunktion. Daraus wird deutlich, daß es nicht schwerpunktmäßig darum geht, über eine bessere Beteiligung von Jugendlichen die Politik zu qualifizieren, sondern vielmehr darum, die Jugendlichen stärker an die gängigen Politikformen heranzuführen und sie dazu zu bringen, diese zu nutzen.
Es ist kaum möglich, eine übersichtliche Darstellung der Jugendparlamente und -gemeinderäte vorzunehmen, zu denen besonders in Süddeutschland größere Erfahrungswerte vorliegen als in Niedersachsen. Zurückzuführen ist dies darauf, daß es dort keine vergleichbar entwickelten Strukturen jugendpolitischer Interessenvertretung durch Jugendringe gibt. Insgesamt gestalten sich die Arbeitsweisen, die Zusammensetzungen und die Kompetenzen sehr unterschiedlich. Allen gemeinsam ist, daß sich Mädchen und Jungen, junge Frauen und Männer in den Jugendparlamenten und -gemeinderäten unmittelbar mit den sie beschäftigenden Fragen ihres Wohnortes auseinandersetzen, eigene Vorstellungen und Vorschläge entwickeln, beraten und artikulieren. Sehr unterschiedlich sind auch die Themenauswahl und die Sitzungsfrequenzen. In der Regel wird über Anträge u.ä. letztendlich von erwachsenen Parlamentarier-inne-n abgestimmt. Im allgemeinen verfügen die Jugendparlamente und -gemeinderäte nicht über eigene haushaltsrelevante Entscheidungskompetenzen, wobei die laufenden Kosten in der Regel aus den Etats der Jugendarbeit bestritten werden.
Kritik des Landesjugendringes an Jugendparlamenten
Einer der Hauptkritikpunkte an den mit den Jugendparlamenten beabsichtigten Mitwirkungsmöglichkeiten sind die fehlenden direkten Entscheidungskompetenzen und Beteiligungsformen, d.h., Einwirkungsmöglichkeiten auf Entscheidungen der Kommune reduzieren die Beteiligungsfunktion häufig auf eine reine Beratungsfunktion.
Aus jugendpolitischer Sicht ist das Verhältnis dieser Beteiligungsformen zu den durch das KJHG vorgegebenen Strukturen völlig ungeklärt. Eine Verknüpfung mit den gesetzlich verankerten Beteiligungsformen über das KJHG und das AGKJHG (Jugendhilfeausschüsse, Jugendausschüsse auf Gemeindeebene, Beteiligung im Rahmen von Jugendhilfeplanung) ist genauso wenig erkennbar wie eine Anbindung an die Jugendringe, die die bislang einzige legitime Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche darstellen. Nach der neuesten Erhebung des Jugendkompasses sind in Niedersachsen immerhin 70% der Kinder und Jugendlichen in Jugendverbänden organisiert. Die spezifische Rolle, die direkte Beteiligungsformen über Jugendparlamente und gemeinderäte in diesem Zusammenhang einnehmen könnten, ist bisher überhaupt noch nicht umrissen und führt zu Mißverständnissen und Konkurrenzen gegenüber bestehenden Strukturen.
Es ist zu fragen, warum die durch das KJHG von der Bundes- bis zur örtlichen Ebene geregelten Strukturen und Funktionen der Jugendarbeit durch die sog. Jugendparlamente völlig außer acht gelassen werden. Die öffentlich anerkannten Träger der Jugendarbeit (Jugendverbände, -gruppen und initiativen) haben eine große Anzahl der Kinder und Jugendlichen in ihren Reihen organisiert. Sie haben sich in der Regel in Orts-, Stadt- und Kreisjugendringen zusammengeschlossen (220 in Niedersachsen) und verfügen damit über entwickelte Strukturen zur Beteiligung und Vertretung von Kindern und Jugendlichen.
Modelle, denen die Einbindung in jugendpolitische, kommunalpolitische und darüber hinausgehende Strukturen weitgehend fehlt, können nur als Spielwiesen bezeichnet werden. Es ist zudem fraglich, ob diese Formen repräsentativer Demokratie – denn das sind Kinder- und Jugendparlamente und Jugendgemeinderäte gerade auch dann, wenn ihnen wirkliche Kompetenzen eingeräumt werden – dem Bedürfnis nach direkten Beteiligungsmöglichkeiten entsprechen. Jugendparlamente und -gemeinderäte sind als zusätzliche Einrichtungen ohne Verknüpfung mit den bestehenden Formen überflüssig und ungeeignet. Dadurch wird nur eine neue, bürokratisch verwaltete Struktur entwickelt, die völlig offen läßt, wer hier eigentlich wen und mit welchem demokratischen Mandat vertritt.
Jugendforen als demokratisch verankertes Beteiligungsmodell
Es sind andere Beteiligungsformen möglich, in denen sich direkte, spontane Beteiligung mit Mitwirkungsrechten, deren Auswirkungen kontrollierbar sind, verbindet. Der Landesjugendring Niedersachsen hat sie als „Jugendforen” exemplarisch im Niedersächsischen Landtag bereits mehrfach erfolgreich praktiziert. Die Erfahrungen der Jugendverbände fließen in diese Arbeit ein und unterstützen sie direkt. Perspektivisch muß es darum gehen, die bestehenden und gesetzlich abgesicherten Mitwirkungsmöglichkeiten innerhalb entwickelter Strukturen auszunutzen, aufzuwerten und gemäß den Interessen von Kindern und Jugendlichen zu erweitern.
Richtig verstandene Partizipation von Kindern und Jugendlichen bedeutet: Beteiligung in Form der Teilnahme, der Teilhabe, der Mitgestaltung, der Mitbestimmung, der Interessenvertretung. Beteiligung beginnt nicht erst im politischen Raum, sondern auch das Engagement Jugendlicher bei der Gestaltung (ihres) sozialen Lebens gehört zum Spektrum dieses Begriffs.
Der Landesjugendring Niedersachsen setzt sich dafür ein, daß erweiterte Beteiligungsformen für Kinder und Jugendliche organisatorisch an die Kreis-, Stadt- und Gemeindejugendringe angekoppelt werden. Die Jugendringe arbeiten auf der Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes eng mit der jeweiligen Jugendpflege, dem öffentlichen Träger, zusammen. Durch die Jugendringe, oder soweit nicht vorhanden durch einen Runden Tisch der Träger der Jugendarbeit, können regelmäßig und nach Bedarf z.B. im jährlichen Turnus „Jugendforen” zu bestimmten Themen einberufen werden. Die Jugendforen können unter legitimierter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen aus allen gesellschaftlichen Gruppen und Einrichtungen, aus den Jugendverbänden, aus Jugendinitiativen, aus Jugendzentren, aus den allgemeinbildenden Schulen, Mädchen und Jungen ohne deutschen Paß usw. sowie unter gleichmäßiger Berücksichtigung von Mädchen und Jungen stattfinden. Durch eine solche Zusammensetzung ist die demokratische Legitimation eines Jugendforums sichergestellt. Die Ergebnisse und Forderungen können dann von den Jugendringen in die Politik eingebracht werden, im Sinne einer übergreifenden Anwaltsfunktion für Kinder- und Jugendliche. Klargestellt werden müssen darüber hinaus die parlamentarischen Verfahrensregeln und die Einflußrechte in die Kommunalpolitik hinein. Denkbar ist z.B., daß Vertreter-innen mit Stimmrecht in den Jugendhilfeausschuß oder in die Vertretungskörperschaft entsendet werden. Selbstverständlich muß darüber hinaus die Einbeziehung eines Jugendforums in die Jugendhilfeplanung sein.
Ein solches Modell ist erweiterungsfähig, indem bei Bedarf Projektgruppen für bestimmte Aufgaben wie Spielplatzplanung, Planung von Schulwegen u.ä. aus der Mitte der Jugendforen heraus gebildet werden. Die Zusammensetzung und die Arbeitsmethoden können dabei jeweils dem Thema entsprechend vorgenommen werden.
Konsequente Erweiterung von Mitbestimmungsmöglichkeiten
Verbesserte Beteiligungsmöglichkeiten sind auf kommunaler Ebene mit der Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre einen wichtigen Schritt vorangekommen. Der Landesjugendring setzt sich für weitere Maßnahmen ein, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen ernst nehmen.
Den Stimmen Jugendlicher in der Politik mehr Gewicht zu verleihen kann sich auch darin niederschlagen, daß junge Politiker-innen auf aussichtsreiche Listenplätze gesetzt werden. Vom Grundsatz her dürfen sich Beteiligungsformen nicht allein in der Meinungsbildung erschöpfen, sondern müssen konsequenterweise mit erweiterten Mitbestimmungsmöglichkeiten ausgestattet sein. Nur dann können sie glaubwürdig vermittelt werden.

