Direktwahl der Bürgermeister-innen und Landät-inn-e-n
In etlichen niedersächsischen Kommunen finden parallel zu den Wahlen der Räte auch die Direktwahlen der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters und/oder der Landrätin/des Landrates statt.
Welche Aufgabe haben die Bürgermeister-innen und Landrät-inn-e-n?
Die Bürgermeister-innen und Landrät-inn-e-n sind die Chefinnen/Chefs der Stadt- bzw. Kreisverwaltung. Im Gegensatz zu den Ratsfrauen und -herren ist ihre Aufgabe i.d.R. kein Ehrenamt, sondern ein Hauptamt auf Zeit – nämlich für zunächst eine Wahlperiode von 8 Jahren.
Als Verwaltungschef-in sind sie für die Vorbereitung und Ausführung der Ratsbeschlüsse verantwortlich, haben die Personalverantwortung für die Mitarbeiter-innen der Verwaltung, Vertreten die Kommune in Rechts- und Verwaltungsangelegenhieten und nehmen die repräsentative Verwaltung der Kommune nach außen war.
Wie werden die Bürgermeister-innen und Landrät-inn-e-n gewählt?
Bei der Direktwahl von Bürgermeister-in und/oder Landrätin/-rat hast du jeweils eine Stimme. Auf dem Wahlzettel findest du die Namen aller Kandidat-inn-en und daneben jeweils einen Kreis für die Stimmabgabe. Du kreuzt einfach den Kreis der Kanidatin/des Kandidaten an, den du gerne als Bürgermeister-in bzw. Landrätin/-rat hättest – und das war's auch schon.
Neue-r Verwaltungschef-in wird die/der Kandidat-in, die/der die meisten Stimmen auf sich vereinen konnte. Sollte in der Wahl am 11.09.2011 keine-r der Bewerber-innen um ein Amt eine „absolute Mehrheit” (mehr als 50% der abgegebenen Stimmen) erlangen, gibt es zwei Wochen später, am 24.09.2006 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerber-inne-n, die am 11.09.2011 die meisten Stimmen bekommen haben.


