Gemeinsam für ein besseres Land!

Zur Landtagswahl 2008 gab es ein breites Aktionssetting unter dem Motto "Gemeinsam für ein besseres Land!"

Wahl-FAQ's

Wie funktioniert das mit dem Wäheln überhaupt? Was muss ich da beachten? Was mache ich wenn ich am Wahltag nicht zu Hause bin? Fragen über Fragen, auf die wir dir mit diesem Wahl-FAQ und und unserem Wahlwörterbuch die Antwort geben!

 

Wer darf wählen?

Du darfst bei der Landtagswahl am 27.01.2008 wählen, wenn du:

  • am Wahltag 18 Jahre oder älter bist,
  • die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen bist,
  • und du deinen ersten Wohnsitz seit mindestens drei Monaten in Niedersachsen hast.

Wenn all diese Bedingungen auf dich zutreffen, erhältst du bis zum 06.01.2008 eine Wahlbenachrichtigungskarte zugesandt. Solltest du keine Karte bekommen, obwohl du wahlberechtigt bist, solltest du dich sofort beim Wahlamt in deiner Stadt melden, um das Problem zu klären. (Du bekommst nur für den Wahlkreis, in dem du gemeldet bist, eine Wahlbenachrichtigung!)Wer darf wählen?

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Wo darf ich wählen?

In welchem Wahllokal du wählen kannst und wo das ist, steht auf der Wahlbenachrichtigungskarte.

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Was muss ich am Wahltag ins Wahllokal mitnehmen?

Das Einzige, was du mitnehmen musst, ist dein Personalausweis und die Wahlbenachrichtigung.

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Wie lange haben die Wahllokale geöffnet?

Alle Wahllokale öffnen um 8.00 Uhr und schließen um 18.00 Uhr.

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Was ist eine Erststimme und was ist eine Zweitstimme?

Bei der Wahl hast du zwei Stimmen zu vergeben.

Mit der Erststimme wählt man die Kandidatin oder den Kandidaten, die sich im jeweiligen Wahlkreis direkt für ein Mandat im Landtag bewerben. Sie sollen später die Interessen ihres Kreises in besonderer Weise im Landtag einbringen. Die Erststimme von allen Wähler-innen-(n) eines Wahlkreises werden ausgezählt - der Kandidat, die Kandidatin der / die insgesamt die meisten Stimmen hat, bekommt den Platz - das nennt man dann Direktmandat.

Die Zweitstimme gibst du einer Partei, deren Kandidat-inn-en auf einer Liste für das ganze Bundesland zusammengestellt werden. Die Zweitstimme bestimmt die Sitzverteilung im Landtag. Damit wählst du also die Partei, von der du möchtest, dass sie die größte Kraft im Landtag wird. Aus den Zweitstimmen ergibt sich, wieviel Prozent der Stimmen eine Partei landesweit bekommen hat. Es zählt also jede Stimme - alle Parteien, die mehr als fünf Prozent der Stimmen bekommen, ziehen in den Landtag ein.

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Was ist, wenn ich nur eine Stimme abgebe; zählt die allein oder nicht?

Ja, auch wenn du nur eine Stimme vergibst, bleibt der Stimmzettel gültig. Doch warum solltest du das tun, wenn du doch die Chance hast, damit über die grobe Richtung der Politik der kommenden vier Jahre mitzuentscheiden?!

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Kann ich auch wählen, wenn ich zum Zeitpunkt der Wahl im Urlaub bin oder wegen Krankheit nicht ins Wahllokal kann?

Natürlich, kannst du auch per Briefwahl deine Stimme abgeben. Die Unterlagen dazu musst du aber beantragen, wo, steht auf der Wahlbenachrichtigungskarte. Außerdem können alle Wahlberechtigten bis zum 25.01.2008, 18.00 Uhr, persönlich die Briefwahlunterlagen im Wahlamt abholen. Jede-r Wahlberechtigte erhält eigene persönlichen Unterlagen. Für Familienmitglieder, Freund oder Freundin kann man die Unterlagen nicht mitnehmen.

Wenn du relativ plötzlich krank werden solltest, können die Unterlagen noch bis zum 27.01.2008, 15.00 Uhr, abgeholt werden. Hierzu muss die Person, die die Unterlagen abholt, einen vom Wahlberechtigten / von der Wahlberechtigten unterschriebenen Antrag und eine formlose schriftliche Vollmacht sowie ein ärztliches Attest über die plötzliche Erkrankung vorlegen.

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Auf was muss ich achten, wenn ich kurz vor der Wahl umziehe?

Nur wenn du nach dem 16.12.2007 in eine andere Gemeinde oder einen anderen Wahlbezirk innerhalb derselben Gemeinde umziehst wird es wichtig. Wenn du dich dann schnellstmöglich bei der Meldebehörde ummeldest, bekommmst du einen Antrag auf einen Wahlschein und kannst so dann an der Wahl teilnehmen.

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Kann ich auch in einem anderen Wahlkreis als dem, wo ich gemeldet bin, wählen?

Nein, du darfst nur in dem Wahlkreis wählen, in dem du gemeldet bist und der auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt ist. In jedem Wahlbüro gibt es Wähler-innen-listen, in die alle Wahlberechtigten des Wahlkreises eingetragen sind. Mit Hilfe dieser Wähler-innen-listen und des Personalausweises wird dann im Wahllokal geprüft, ob man dem jeweiligen Wahlkreis und dem eigenen Wahlbezirk angehört.

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Ich will mehr Infos über die Kandidatinnen und Kandidaten der einzelnen Parteien. Wo kann ich mich informieren?

Zum Beispiel auf den Homepages der Parteien. Außerdem kann man sich in den Geschäftsstellen der Parteien mit Infomaterial versorgen. Adressen und Telefonnummern gibt es im Telefonbuch oder im Internet - viele Infos zu allen Parteien findest du auch ab Januar 2008 auf www.wahl-o-mat.de.

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Was ist, wenn ich außer meinem Kreuz noch eigene Kommentare auf den Stimmzettel schreibe?

Das geht leider nicht. Stimmzettel mit Kommentaren, Bildern oder Unterschriften sind ungültig und werden beim Auszählen aussortiert – diese Stimmzettel sind dann ungültig!

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Was mache ich, wenn ich mich auf dem Stimmzettel verschrieben habe? Kann ich auch ein Kreuz wieder durchstreichen?

Nein, dann würde das Ganze als ungültig gelten. Solltest du dich verschrieben bzw. "verkreuzt" haben, fragst du am besten im Wahllokal nach einem neuen Stimmzettel. Der alte wird dann vernichtet, damit er nicht versehentlich in der Wahlurne landet.

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Ich weiß noch nicht, was ich wählen soll. Wie kann ich mich entscheiden?

Informiere dich so umfassend über die Themen, die dich interessieren (und andere auch), wie es dir möglich ist, und wähle dann die Partei, von der du denkst, dass sie am besten deine Interessen vertritt. (Don't forget: Alle fünf Jahre wählen zu gehen, kann das alltägliche politische Engagement nicht ersetzen! Wenn du also meinst, dass deine Wünsche bisher nicht von den Parteien vertreten werden, solltest du überlegen, wo (oder bei welcher Partei) du dich am besten engagieren könntest, um was dafür zu tun, dass sich dieser Zustand ändert ;-)

Und natürlich gibt es auch noch den Wahl-O-Mat: Hier hast du ab dem 07.01.2008 die Möglichkeit, deine Meinung mit den Standpunkten der Parteien vergleichen zu lassen - der Wahl-O-Mat zeigt dann den Grad der Übereinstimmungen auf und kann so eine Entscheidungshilfe bieten - und Spaß macht's auf jeden Fall!

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Kann ich auch direkt die/den Ministerpräsidentin/-en wählen?

Nein. Der Ministerpräsident oder die Ministerpräsidentin wird in Niedersachsen nicht direkt gewählt. Theoretisch hat die Partei, die als stärkste aus der Wahl hervorgegangen ist, das Recht, den oder die von ihr gewünschte-n Kandidatenin/-en vorzuschlagen. Damit eine Partei alleine bestimmten bzw. allein die Regierung bilden kann, bräuchte sie aber eine absolute Mehrheit (mehr als 50%). Wenn keine Partei die absolute Mehrheit erreicht, tun sich zwei oder auch drei Parteien zusammen und bilden eine Koalition, die sich dann auf eine Ministerpräsidentin/einen Ministerpräsidenten einigt. Diese-r wird dann vom Landtag zur Ministerpräsidentin/zum Ministerpräsidenten gewählt.

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Ich habe die Wahlbenachrichtigungskarte verloren. Was jetzt?

Keine Panik, du kannst trotzdem wählen. Geh einfach in dein Wahllokal (falls du nicht mehr weißt, wo das ist, erkundige dich bei deiner Gemeinde) und bring deinen Personalausweis oder Reisepass mit - das reicht.

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