Wahl-FAQs

Wissenswertes rund um die Kommunalwahl

Am 10.09.2006 ist es soweit! Dann darfst du darüber entscheiden, wie es in deiner Kommune politisch weitergeht – denn dann finden in Niedersachsen die Kommunalwahlen statt. Von vielen politischen Entscheidungen, die in deiner Stadt und in deinem Landkreis getroffen werden, bist du unmittelbar betroffen:

 

Gibt es Zuschüsse für Jugendverbände und Jugendzentren? Werden jugendkulturelle Veranstaltungen gefördert? Gibt es ein gutes Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs? Wie ist die Schule ausgestattet? Gibt es Schwimmbäder, Sportstätten und öffentliche Freizeitangebote?

 

All diese Entscheidungen werden auf kommunaler Ebene getroffen. Deshalb: Nimm deine Stadt selbst in die Hand und geh am 10.09.2006 wählen!

 

Doch wie funktioniert das mit dem Wählen? Was musst du wissen? Die Antworten auf die wichtigsrten Fragen, hier!

Darf ich wählen?

Wählen darfst du, wenn du am 10.09.2006 mindestens 16 Jahre alt bist und seit mindestens 3 Monaten deinen ersten Wohnsitz in der Kommune hast. Außerdem musst du die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedstaats haben.

 

Wen darf ich wählen?

Im Rahmen der Kommunalwahl werden in ganz Niedersachsen die Kreis-, Stadt- und Gemeinderäte gewählt. In vielen Kommunen hast du außerdem die Möglichkeit, eine-n neue-n Bürgermeister-in und/oder eine-n Landrätin/Landrat direkt zu wählen.

> Mehr Infos zur Wahl der Räte?

> Mehr Infos zur Direktwahl der Bürgermeister-innen und Landrät-inn-e-n

Wo kann ich wählen?

Vor der Wahl bekommst du eine Wahlbenachrichtigungskarte zugeschickt. Auf dieser Karte ist auch angegeben, in welchem Wahllokal du wählen darfst. Alle Wahllokale haben am 10.09.2006 von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

 

Wie kann ich wählen, wenn ich am 10.09. nicht da oder krank bin?

Falls du am 10.09.2006 nicht selber ins Wahllokal gehen kannst, zum Beispiel weil du verreist oder krank bist, kannst du trotzdem wählen. Das Zauberwort heißt „Briefwahl” mit der Wahlbenachrichtigungskarte kannst du dir die Briefwahlunterlagen zuschicken oder im Rathaus abholen.

Kann ich auch selber gewählt werden?

Wenn du dich selber aktiv politisch engagieren willst, hast du auch die Möglichkeit, dich wählen zu lassen. Um in einen Rat gewählt werden zu können, musst du mindestens 18 Jahre alt sein; als Bürgermeister-in oder Landrätin/-rat bist du wählbar, wenn du mindestens 23 Jahre alt bist. Bei den Ratswahlen werden jedoch keine Einzelpersonen, sondern Listen gewählt, die von den politischen Parteien aufgestellt werden. Um hier kandidieren zu können, musst du also in einer der Parteien oder Wählergemeinschaften aktiv werden.

 

Wahl der Räte

 Die Wahl der Räte steht am 10.09.206 in allen Niedersächsischen Kommunen an. Die Räte sind die Kommunalparlamente und haben ein relativ kompliziertes Wahlverfahren, weil du nicht nur eine, sondern drei Stimmen hast.

(Kopie 3)

    Direktwahl der Bürgermeister-innen und Landät-inn-e-n

    In etlichen niedersächsischen Kommunen finden parallel zu den Wahlen der Räte auch die Direktwahlen der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters und/oder der Landrätin/des Landrates statt.

    (Kopie 4)